Die Resolution gegen die Grundsteuererhöhung in Bergneustadt sollte auch in unserer Stadt beschlossen werden.

Resolution Bergneustadt 25.11.2015

Die Resolution gegen die Grundsteuererhöhung in Bergneustadt sollte auch in unserer Stadt beschlossen werden.

Resolution

Der Rat der Stadt Bergneustadt fordert Land und Bund auf, die Finanzierung der Kommunen grundlegend zu reformieren und für eine auskömmliche Finanzausstattung für die den Kommunen übertragenen Aufgaben zu sorgen.

Die Kommunen und Kreise übernehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben und sind die letztendlich ausführenden Instanzen. So zum Beispiel bei der Jugendhilfe, den Sozialleistungen, der Flüchtlingshilfe, den Schulen, der Gesundheitsvorsorge, der Inklusion, usw. Die Kosten hierfür müssen daher auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. In der Realität übersteigen die finanziellen Anforderungen die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel erheblich. In der Folge sind Kommunen gezwungen, erhebliche zusätzliche Mittel aufzuwenden und diese über Grund- oder Gewerbesteuer von ihren Bürgern zu erheben. Die Bürger der betroffenen Kommunen bezahlen also mehrfach für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, einmal über die Abgaben an Land und Bund und zum anderen über die kommunalen Steuern. Hierdurch ergeben sich erhebliche Belastungen für die Bürger, die die gesetzlich garantierte Gleichheit der Lebensverhältnisse gefährden.

Das gesamtgesellschaftliche Problem der wachsenden Aufgaben wird offensichtlich auf die Kommunen verlagert. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker werden mit der gleichzeitigen Pflicht zur Haushaltssanierung gezwungen, diese Vorgaben umzusetzen, Schulen, Bäder, Büchereien zu schließen, Gebühren und Steuern drastisch zu erhöhen und vor Ort die Folgen zu erfahren. In Bergneustadt haben von ca. 13.000 Wahlberechtigten bereits 6.800 Bürger Unterschriften gegen die vorgelegte Anhebung der Grundsteuer auf 1255% geleistet. Wir Kommunalpolitiker sind nicht mehr in der Lage, die Interessen unserer Wähler zu vertreten.

Das NKF ist ein prinzipiell zu begrüßendes Haushaltssystem und führt langfristig zu mehr Generationengerechtigkeit. In der Realität müssen jedoch virtuelle Schwankungen und Wertverluste durch reale Grundsteuererhöhungen aufgefangen werden. Der Zwang zum Haushaltsausgleich aus eigener Kraft führt zudem dazu, dass schwankende Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen durch Grundsteuererhöhungen aufgefangen werden müssen.

Die Grundsteuer ist ein ungeeignetes Mittel zur alleinigen Lösung der Finanzierungsproblematik der gesellschaftlichen Aufgaben:

  • Sie ist von Ihrer Zielsetzung nicht für den Haushaltsausgleich zu verwenden
  • Sie schafft durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen höchst ungleiche Steuerbelastungen
  • Sie belastet den Bürger unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Sie erhöht die Lebenshaltungskosten oft unverhältnismäßig, kann dadurch erdrosselnd wirken und zum Zwangsverkauf der Immobilien führen
  • Sie reduziert den Verkehrswert der Immobilien und wirkt dadurch kalt enteignend. Der für die Altersvorsorge geplante Immobilienwert ist gefährdet.

Ein Blick auf die nordrheinwestfälischen Kommunen zeigt, dass die finanzielle Lage unserer Kommune kein Einzelfall ist, sondern Symptom eines strukturellen Problems der Gemeindefinanzierung, etliche Kommunen stehen vor Haushaltsentwürfen mit über 1000% Grundsteuer. Der Bürgerproteste in Bergneustadt mit ca. 6.800 Unterschriften zeigt, dass die Bürger diese Belastungen nicht mehr akzeptieren.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, bei zusätzlichen den Ländern und Kommunen aufgetragenen Aufgaben auch deren Finanzierung sicher zur stellen. Nur ein Land, das selber finanziell ausreichend ausgestattet ist, kann auch angemessen helfen ohne selber in eine Schuldenfalle zu laufen.

Wir fordern die Landesregierung auf, das Gemeindefinanzierungsgesetz nach einem Prinzip der Auskömmlichkeit für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einer Kommune neu zu formulieren und für 2016 besonders belasteten Kommunen Soforthilfen in Form von finanziellen Mitteln oder Erleichterungen in den Vorgaben zum Haushalt zu gewähren.

Im Einzelnen kann dies bedeuten:

  • Einführen einer Grundsteuerbremse
  • Auflegung eines Sonderfonds zur Unterstützung besonders belasteter Kommunen
  • Erleichterungen in den Haushaltsvorgaben besonders belasteter Kommunen, z.B.
  • Aussetzen oder Strecken der Abschreibungen, Auflösung von Rückstellungen
  • Lockerung des Zwangs zum zwischenzeitlichen Haushaltsausgleich ab 2016 bei Stärkungspaktkommunen und Verschiebung des Haushaltsausgleiches auf 2021
  • Vollständige Übernahme der Kosten für gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie z.B. die Flüchtlingsunterbringung, Wiedereingliederungshilfe, Jugendhilfe, Inklusion, Solidaritätszuschlag, usw. durch Land und Bund
  • Gerechtere Verteilung der Mittel zwischen Stadt und Land gemäß den vorliegenden Forderungen (Abschaffung der "Einwohnerveredelung")
  • Einführung einer Kostenbremse bei Umlageverbänden wie Kreisen und Landschaftsverbänden

Sollten Bund und Land sich nicht in der Lage sehen, dies aus den vorhandenen Mitteln decken zu können, müssen sie Mittel erschließen, anstatt diese Verantwortung auf die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker abzuwälzen.

Bergneustadt, den 25. November 2015

Fraktion der CDU, SPD, GRÜNE, UWG und FDP