Pressemitteilung 23.05.2022
Abwassergebühren zu hoch?
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat zugunsten eines klagenden Bürgers aus Oer-Erkenschwick entschieden, dass die Berechnung der
Abwassergebühren um rd. 18% zu hoch ausgefallen war (Urt. v. 17.05.2022, Az. 9 A 1019/20).
Das OVG hatte beanstandet, dass unter anderem der kalkulatorische Zinssatz in unzulässiger Höhe angesetzt wurde.
Bei der betreffenden Zinsfestsetzung ermittelte die Kommune einen Zinssatz auf Basis des Durchschnitts der vergangenen 50 Jahre. Auf diesen
Zinssatz wurde dann noch ein Aufschlag hinzugerechnet. Zur Anwendung kam dann ein Zinssatz in Höhe von 6,52%, laut dem aktuellen Urteil des
OVG hätte Oer-Erkenschwick jedoch die Gebührenzahler nur mit 2,42% belasten dürfen.
Die jahrzehntelange Auffassung der FWI, dass die kalkulatorischen Zinsen zu hoch angesetzt werden, scheint nun endlich richterlich bestätigt zu
werden.
Die FWI hatte in der Vergangenheit bereits sogar gegen die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes geklagt, seinerzeit hatte das OVG jedoch noch eine
andere Rechtsauffassung.
Im Rahmen der letzten Gebührenfestsetzung war die FWI die einzige Fraktion, die gegen die Satzung der Abwassergebühren gestimmt hatte, und zwar
mit der Begründung eines zu hohen Zinssatzes (aktuell 5%).
Unsere Auffassung wird nun endlich auch vom OVG Münster geteilt.
Betroffen sein dürften insbesondere auch noch die Friedhofsgebühren.
Welche konkreten Auswirkungen das auf die Gebühren in Castrop-Rauxel haben wird, bleibt abzuwarten.
Wir verzichten absichtlich auf weitergehende Spekulationen, möchten aber über den aktuellen Sachstand informieren.
Die Stadt und der EUV müssen sich nun auf realistische Höchstwerte für die Ansätze der kalkulatorischen Verzinsung in den verschiedenen Gebührenbedarfsberechnungen einrichten. Die Gebührenzahler dürfen sich freuen. Viel zu lange sind sie mit offensichtlich zu hohen Gebührenforderungen belastet worden!