Stellungnahme der FWI zu den Berichten in den Ruhrnachrichten vom 27. und 29.11.2024 in Sachen "Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025"

Stellungnahme 04.12.2024

Stellungnahme der FWI zu den Berichten in den Ruhrnachrichten vom 27. und 29.11.2024 in Sachen "Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025"

Foto: Symbolfoto Kleineigentümer - Grundsteuer - Mieter*in

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27.11.2024 entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Castrop-Rauxel ab 2025 weiterhin den bisherigen einheitlichen Hebesatz von 825 % zahlen sollen.
Die FWI hat als einzige Fraktion gegen den Beschluss gestimmt. Die FWI will als Entlastung für viele tausend Kleineigentümer und vor allem für Mieterinnen und Mieter differenzierte Hebesätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude einführen. Damit würde der Anstieg der Mietnebenkosten für eine große Personengruppe spürbar gemildert.

Die Politikmehrheit in Castrop-Rauxel sieht die Gefahr der Rechtsunsicherheit bei der Einführung von differenzierten Hebesätzen und möchte vor allem der Kritik der Bürgerschaft aus dem Weg gehen. Dieses Verhalten kann man nur als Nichtstun bezeichnen und es führt unnötigerweise zu höheren Mietnebenkosten bei vielen tausend Kleineigentümern und Mieterinnen und Mietern. Für mögliche Kostensteigerungen bei der Grundsteuer sollen Bund, Land und Finanzverwaltung als Schuldige dargestellt werden.

Ja, das Land NRW hätte, wie andere Bundesländer (Sachsen, Saarland, Bremen) auch, viel früher Veränderungen (Differenzierung der Steuermesszahlen) am Bundesmodell vornehmen müssen, um einen fairen Ausgleich zwischen den Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sicher zu stellen.
Aber mit der Möglichkeit der Einführung differenzierter Hebesätze durch die Kommunen hat das Land rein rechnerisch seine bisherige Untätigkeit wieder "geheilt". Das Land hat für jede Kommune eine Empfehlung für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B gegeben.
In Castrop-Rauxel bedeutet dies, dass für Wohngebäude ein Hebesatz von 694 % und für Nichtwohngebäude ein Hebesatz von 1.288 % vorgeschlagen wurde, was einem Verhältnis von 1,86 entspricht. Die Gutachter des Landes halten ein Verhältnis von bis zum Faktor 2,0 für verfassungsrechtlich unerheblich.
Dafür sprechen auch die Werte der Länder, die das Bundesmodell verändert haben (differenzierte Steuermesszahlen). Das Verhältnis der Steuermesszahlen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude liegt im Saarland bei 1,88, in Sachsen bei 2,0 und in Bremen bei 2,4.

Auch im Kreis Recklinghausen haben sich Städte für differenzierte Hebesätze entschieden, wie die drittgrößte Stadt Gladbeck und die größte Stadt Recklinghausen!
Ziel beider Städte (die entsprechenden Ratsvorlagen sind öffentlich einsehbar) ist es, die weitere Erhöhung der Mietnebenkosten zu verhindern oder mindestens eine Steigerung abzumildern. Die entsprechenden Vorlagen können wortwörtlich von der Stadt Castrop-Rauxel, ohne zusätzliche Arbeit, übernommen werden.
Die FWI kann nicht nachvollziehen, warum die anderen Ratsfraktionen viele tausend Kleineigentümer und Mieterinnen und Mieter bei der Grundsteuer nicht entlasten will?

Wir verstehen nicht, warum CDU und Grüne das Differenzierungsangebot der von ihnen gestellten Landesregierung nicht aufgreifen?

Wir fragen uns, warum in Castrop-Rauxel eine Abmilderung der Steigerung von Wohnnebenkosten nicht gewollt ist, obwohl genau dies in Recklinghausen und Gladbeck der Leitgedanke ist und ohne Probleme umgesetzt wird.

Noch ist Zeit, den HFA-Beschluss gegen differenzierte Hebesätze in der nächsten Ratssitzung zu Gunsten vieler Bürgerinnen und Bürger zu ändern!

Wie heute (03.12.24) aus der Presse zu entnehmen ist, hat sich auch die Stadt Dortmund für differenzierte Hebesätze ausgesprochen.

Es bleibt also die Frage, warum die Einführung differenzierter Hebesätze in Castrop-Rauxel nicht gehen soll, aber in anderen Städten des Kreises Recklinghausen und z.B. in Dortmund ohne Probleme möglich ist????