Antrag im Rat der Stadt vom 26.11.2014
Antrag der Fraktionen FWI und CDU: Resolution zur Grunderwerbsteuererhöhungen
An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
Sehr geehrter Herr Beisenherz,
wir bitten Sie, die nachstehende Resolution im Rahmen der Ratssitzung am 11.12.2014 beraten und beschließen
zu lassen.
Antrag:
Der Rat beschließt die nachstehende Resolution:
Resolution zur Grunderwerbsteuererhöhungen
Weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist ungerecht, unsozial und kommunalfeindlich: Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen müssen die geplante Erhöhung der Grunderwerbssteuer zurücknehmen
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel fordert die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer zurückzunehmen und auf eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent zu verzichten.
Begründung:
Der von den rot-grünen Landtagsfraktionen in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer ist ein politischer Schnellschuss, der junge Familien belasten, Investitionen hemmen wird und unsere Stadt nicht einmal an den Einnahmen beteiligen wird.
Nur drei Jahre nach der letzten Erhöhung haben die Abgeordneten von SPD und Grünen einen Gesetzentwurf zur weiteren Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent im Düsseldorfer Landtag vorgelegt. Mit dieser Erhöhung liegt Nordrhein-Westfalen mit Schleswig-Holstein zukünftig an der Spitze im Bundesländervergleich.
Bis zur Regierungsübernahme durch Rot-Grün im Jahr 2010 lag die Grunderwerbsteuer noch bei 3,5 Prozent. Damit hat sich die Grunderwerbsteuer für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen in den letzten vier Jahren fast verdoppelt.
Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent ab dem 1. Januar 2015 werden insbesondere jungen Familien auf dem Weg zum eigenen Heim neue Steine in den Weg gelegt. Die Steuererhöhung wird einen Rückgang bei Neubauten wie auch bei Haus- und Wohnungsverkäufen verursachen und weitere Investitionen in Immobilien verhindern. Zudem hat die rot-grüne Landesregierung die Mittel für die Eigentumsförderung von 567 Mio. Euro in 2010 auf 65 Mio. Euro in 2013 zurückgefahren. Beide Maßnahmen nehmen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen die Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben. Bildung von Wohneigentum aber verhindert Altersarmut und entlastet die öffentliche Hand. Junge Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sind damit die Leidtragenden.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Kommunen, nicht an den Einnahmen aus der Steuererhöhung beteiligt werden sollen. Vielmehr sollen die Mittel dazu genutzt werden, den Landesanteil an der Finanzierung des Hilfsprogramms Stärkungspakt Stadtfinanzen abzusenken, ohne dass dadurch nur eine Kommune in Nordrhein-Westfalen mehr Geld erhält.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, die Konsolidierung des Landeshaushaltes nicht auf dem Rücken junger Familien auszutragen. Dafür sollten nachhaltige Veränderungen im Ausgabeverhalten angestrebt und nicht weiter an der Steuerschraube gedreht werden.
Manfred Postel
Fraktionsvorsitzender FWI
Michael Breilmann
Fraktionsvorsitzender CDU