Die Fraktionen Freie Wähler Initiative (FWI) und CDU stellen Antrag auf Ratsbürgerentscheid "Radfahren in der Altstadtfußgängerzone" im Rat der Stadt Castrop-Rauxel

Antrag im Rat der Stadt vom 26.05.2015

Antrag der Fraktionen FWI und CDU auf Ratsbürgerentscheid "Radfahren in der Altstadtfußgängerzone"

An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Beisenherz,

wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag der Fraktionen von CDU und FWI in der Ratssitzung am 18.06.2015 beraten und beschließen zu lassen:

Der Rat der Stadt Castrop‐Rauxel beschließt gemäß § 26 Abs. 1 S.2 GO NW einen Ratsbürgerentscheid zu der folgenden Frage zusammen mit den Bürgermeisterwahlen am 13.09.2015 durchzuführen:

Soll die Fußgängerzone in der Castroper Altstadt dauerhaft für Fahrradfahrer ganztägig zur Befahrung freigeben werden?

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbürgerentscheid vorzubereiten und mit der Bürgermeisterwahl durchzuführen.

Begründung:

Seit März dieses Jahres wird kontrovers über die ganztägige Öffnung der Altstadtfußgängerzone für den Fahrradverkehr diskutiert. Während einerseits wohlwollende ökologische Gesichtspunkte zur Förderung des Radverkehrs angeführt werden, werden andererseits erhebliche Bedenken wegen der Verkehrssicherheit insbesondere von Kindern und Senioren befürchtet, da die baulichen Gegebenheiten in der Altstadt eine weitläufige Trennung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nicht ermöglichen. Ferner ist auch fraglich, ob die Gestattung des Radfahrens in dem eigens für Fußgänger vorbehaltenen Bereich ordnungspolitisch eine sinnvolle Maßnahme darstellen kann.

Die Fraktionen von CDU und FWI werten bekanntermaßen den gesondert geschützten Bereich für Fußgänger jeden Alters, der auch seine stets zu fördernde Aufenthaltsqualität nicht verlieren soll, als ein hohes Gut, das durch das Ermöglichen des Radfahren in dieser Zone nicht beeinträchtigt werden sollte. Wichtiger ist es, die Wege zur Altstadt für Radfahrer attraktiver und sicherer zu gestalten. Daher haben die Fraktionen gemeinsam an verschiedenen Tagen eine Befragung der Bevölkerung vorgenommen und innerhalb kürzester Zeit über tausend Unterschriften gesammelt, die dokumentieren, dass die gegenwärtige Regelung von vielen Besuchern der Altstadt nicht gewünscht ist. Die Leserbriefe und Stellungnahmen in den örtlichen Zeitungen und in den sozialen Netzwerken unterstreichen diesen Eindruck zusätzlich, mindestens aber skizzieren sie eine kontroverse und im negativen Sinne emotionale Debatte.

Da unter den Parteien keine Einigkeit in dieser Sachfrage besteht und scheinbar auch nicht innerhalb der Ampel‐Koalition, zumal sich auch der FDP‐Bürgermeisterkandidat in diesem Zusammenhang für einen Bürgerentscheid ausgesprochen hat, erscheint es nur sinnvoll und geboten, dem Bürger die Entscheidungsbefugnis in dieser Sache zu übertragen.

Die Durchführung eines Bürgerentscheides richtet sich nach der vom Rat beschlossenen Satzung. Danach ist es bis zum Termin der Bürgermeisterwahl im September u. E. organisatorisch und terminlich gar nicht möglich, das in der Satzung geregelte Verfahren für einen Bürgerentscheid durchzuführen. Es bleibt demnach nur noch die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides, wenn der Termin, 13.09.2015, der Bürgermeisterwahl dafür erreicht werden soll.

Mit freundlichem Gruß

Manfred Postel
Fraktionsvorsitzender FWI

Michael Breilmann
Fraktionsvorsitzender CDU