Die Fraktionen Freie Wähler Initiative (FWI) und Bündnis 90/Die Grünen stellt Antrag auf Erstellung eines Grünordnungsplan (GOP) im Rat der Stadt Castrop-Rauxel

Antrag im Rat der Stadt vom 11.04.2018

Antrag der Fraktionen FWI und Bündnis 90/Die Grünen auf Erstellung eines Grünordnungsplan (GOP)

An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel

Sehr geehrter Herr Kravanja,

wir bitten Sie, im Rahmen der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 26.04.2018, folgenden, gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Freien Wähler Initiative abstimmen und beschließen zu lassen:

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Grünordnungsplan (GOP) für Castrop-Rauxel zu erstellen. Der GOP soll nach Beratungen in den Ausschüssen und im Rat vom Rat verbindlich beschlossen und jährlich fortgeschrieben werden.

Begründung:

60 Prozent unseres Stadtgebiets sind Grünflächen. Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Spielplätze, Schulhöfe, Brachflächen, Straßeneingrünungen etc. bilden neben den Waldflächen einen erheblichen Anteil städtischer Grünflächen.

Dieses "Stadtgrün" hat vielfältige Funktionen:

  • die Versorgung der Bevölkerung mit wohnungsnahen Spiel-, Freizeit-und Erholungsflächen,
  • Verschönerung des Stadtbilds, Gestaltungselement,
  • Regulierung des Stadtklimas durch Staubbindung, kühlende Verdunstung und Produktion von Sauerstoff,
  • Bildung u.a. von "Lufteinzugsschneisen" zur Belüftung der Quartiere,
  • Bereitstellung von Lebensräumen für freilebende Tiere und Pflanzen,
  • Die Bildung von Pufferzonen zu Bebauungen und Gewerbeansiedlungen,
  • Lärmminderung durch Abschirmung zu Bebauungen und Gewerbeansiedlungen

Entscheidend zur Schaffung bzw. zum Erhalt einer hohen Lebensqualität in der Stadt trägt ein ausgewogenes Maß sinnvoll angeordneter Grün- und Freiflächen bei. Um diese Qualitäten zu sichern und planvoll zu entwickeln, soll ein GOP für das Stadtgebiet aufgestellt werden.

Der Grünordnungsplan (GOP) ist im Naturschutzgesetz als ergänzendes Instrument für den Bebauungsplan (B-Plan) zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft (Eingriffsregelungen) sowie zur Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen vorgesehen. Insbesondere können im GOP klar festgelegt werden welche genau zu benennenden Grünflächen für Eingriffe (z.B. einer Bebauung o.ä.) nicht in Betracht gezogen werden dürfen. Im Rahmen einer zukünftigen, nachhaltigen Stadtentwicklung sind gerade wertvolle Grünflächen dauerhaft zu schützen und weiterzuentwickeln.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich im Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Postel
Fraktionsvorsitzender FWI

Bert Wagener
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen