Antrag im Betriebsausschuss 1 vom 27.08.2018
Antrag der FWI zur Prüfung einer Verkehrsregelung für LKW's zur Entlastung des Verkehrs in lckern
An den Vorsitzenden des Betriebsausschusses 1
Sehr geehrter Herr Gaertner,
ich bitte Sie den nachstehenden Antrag der FWI Ratsfraktion im Rahmen der nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses 1 beraten und beschließen zu lassen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt den aus dem Gewerbegebiet lckern
I/II kommenden LKW-Verkehr durch Rechtsabbiegevorschrift in Richtung der Autobahn-Anschlussstelle
Dortmund-Mengede A2/A45 zu leiten. Wird eine Möglichkeit gefunden, so ist diese. Regelung zu realisieren.
Sollte es mehrere Möglichkeiten geben, so ist die verkehrswirksamste Variante umzusetzen.
Ferner sind die im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen aufzufordern ihre Mitarbeiter anzuweisen, dass
Anfahrten zum Gewerbegebiet so weit wie möglich über die A2/A45 Dortmund-Mengede zu erfolgen haben.
Begründung:
Die Anwohner der Leveringhauser-, Ufer- und lckerner Straße werden zunehmend durch Verkehrsdichte und Lärmzunahme beeinträchtigt. In nicht unerheblichem Umfang trägt derVerkehrsdichte und Lärmzunahme beeinträchtigt. In nicht unerheblichem Umfang trägt der weiter zunehmende LKW-Verkehr zu dieser Entwicklung mit bei.
Da der zum Gewerbegebiet lckern I/II anfahrende und abfließende LKW-Verkehr in erheblichem Umfang über
die Leveringhauser Straße fährt, sollte dieser zukünftig möglichst aus dem Wohngebiet lckern herausgehalten
werden.
Durch eine geeignete Verkehrsregelung an der Kreuzung "Am Rapensweg/lckerner Straße" sollte eine Vorgabe
zum Rechtsabbiegen für den LKW-Verkehr verkehrsrechtlich verbindlich gemacht werden.
Auch der zum Gewerbegebiet anfahrende LKW-Verkehr sollte soweit wie möglich lckern und die Leveringhauser
-, Ufer- und lckerner Straße meiden.
Hierfür sind die im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen aufzufordern ihren Mitarbeitern vorzugeben, dass
Anfahrten möglichst über die A2/A45 Dortmund-Mengede zu erfolgen haben.
Hierzu gab es in der Vergangenheit als Ergebnis eines Unternehmerstammtisches eine Selbstverpflichtung
der Gewerbetreibenden. Diese Selbstverpflichtung sah so aus, dass die Gewerbetreibenden ihre
Lieferanten/Kunden auffordern wollten (durch entsprechende Anfahrskizzen) das Gewerbegebiet lckern I/II
grundsätzlich über die Autobahnanschlussstelle Dortmund-Mengede anzufahren.
Mit der Umsetzung der Maßnahme würde man die lckerner Anwohner von Lärm, Fahrzeugdichte und den Abgasen entlasten und die Wohnqualität in erheblichem Maßesteigern.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Korte
Fraktionsvorsitzende FWI