Antrag im Betriebsausschuss 1 vom 05.11.2018
Antrag der FWI auf Einführung einer Einbahnstraßen-Regelung für die südliche Zufahrt zum Ickerner Markt
An den Vorsitzenden des Betriebsausschusses 1
Sehr geehrter Herr Gaertner,
ich bitte Sie den nachstehenden Antrag der FWI Ratsfraktion im Rahmen der nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses 1 beraten und beschließen zu lassen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Einbahnstraßen-Regelung am Ickerner Markt einzuführen. Die südliche Einfahrt (Geschäftsseite) zum Marktplatz sollte bis zur Kirchstraße (Markt Ende) als Einbahnstraße eingerichtet werden.
Begründung:
Durch Warenanlieferungen und Krankentransporte etc. kommt es auf der Geschäftsseite des Ickerner Marktes
insbesondere an Markttagen zu verkehrsstörenden Situationen.
Dort wartende Fahrzeuge machen ein gleichzeitiges Ein- und Ausfahren zum Straße.
Diese Situationen führen zu unübersichtlichen Fahrzeugverkehren, bei denen zusätzlich kreuzende Fußgänger
mit und ohne Einkaufswagen einer Gefährdung ausgesetzt sind.
Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass wegen der dortigen Marktschule sich viele Kinder in diesen Straßenbereichen bewegen und einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind.
Hinzu führen Linksabbieger auf der Südseite des Marktes regelmäßig zu einem Rückstau, sobald die Fußgängerampel auf rot steht.
Dadurch, dass die Zufahrt im nördliche Teil des Ickerner Marktes nicht von der Einbahnstraßen-Regelung betroffen wäre, würde zumindest an Nicht-Markttagen die Zufahrt zum Markt nicht beeinträchtigt werden.
Die Einbahnstraßenführung an Markttagen würde bedingen, dass die Ausfahrt über die Kirch- und Vinckestraße erfolgen würde. Dies würde zu einer weiteren Entflechtung des vom Markt abfließenden Verkehres führen.
Die Einführung dieser Regelung würde sich im Rahmen der Neugestaltung des Marktplatzes anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Korte
Fraktionsvorsitzende FWI