Die Fraktionen Freie Wähler Initiative (FWI) und CDU stellen Prüfantrag zur Pflegebedarfsplanung in Castrop-Rauxel im Betriebsausschuss 2 und Seniorenbeirat der Stadt Castrop-Rauxel

Antrag im Betriebsausschuss 2 und Seniorenbeirat vom 06.03.2019

Prüfantrag der Fraktionen FWI und CDU zur Pflegebedarfsplanung in Castrop-Rauxel

An die Ausschussvorsitzende des Betriebsausschusses 2
An die Ausschussvorsitzende des Seniorenbeitrates

Sehr geehrte Frau Lasser-Moryson,
sehr geehrte Frau Dreifeld,

wir bitten Sie, im Rahmen der Tagesordnung der nächsten Sitzungen folgenden Prüfauftrag beschließen zu lassen:

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Pflegebedarfsplanung des Kreises Recklinghausen auch für die Stadt Castrop-Rauxel zutrifft. Möglicherweise muss die Pflegebedarfsplanung für Castrop-Rauxel nachjustiert werden, sobald sich neuere Erkenntnisse, auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels in den nächsten Jahren, ergeben. Es kann nach unserer Meinung nicht sein, dass pflegebedürftige ältere Menschen, die in Castrop-Rauxel leben, gezwungen werden, in anderen Städten wie z. B. Waltrop, Datteln oder Oer-Erkenschwick, ihren Lebensabend zu beschließen. Der Grundsatz "Dabei ist das Selbstbestimmungsrecht älterer und pflegebedürftiger Menschen in jeder Lebensphase zu beachten" wird mit einer kreisweiten Regelung keineswegs berücksichtigt.

Begründung:

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 die verbindliche Pflegebedarfsplanung auf der Grundlage des § 7 Absatz 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen im Bereich der stationären Pflege beschlossen. Im Rahmen einer dreijährigen, in die Zukunft gerichteten Pflegeplanung kann der Kreis Recklinghausen die Förderung von stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen vom Bestehen eines Bedarfes abhängig machen. Grundlage für die verbindliche Bedarfsplanung sind der Bericht des Kreises Recklinghausen zur verbindlichen Planung aus Februar 2016 und die aktualisierten Modell- und Prognoseberechnungen zur Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Kreis Recklinghausen. Hierzu wurden die Daten des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) herangezogen.

Mit Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) im Oktober 2014 wurde das Ziel verfolgt, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangebote, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen sicherzustellen. Dabei ist das Selbstbestimmungsrecht älterer und pflegebedürftiger Menschen in jeder Lebensphase zu beachten.

Nach Möglichkeit sollte es sich immer um die gleiche persönliche Ansprechpartnerin/den gleichen persönlichen Ansprechpartner handeln, da diese Aufgabe einer großen Vertraulichkeit unterliegt. Gedacht ist bei dieser Beratung an ältere Menschen und insbesondere an die Personen, die nicht mehr mobil sind bzw. einer besonderen Unterstützung bedürfen. Die Beratungsgespräche werden von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung durchgeführt.

Das Wohn- und Teilhabegesetz fordert die Umsetzung der Einzelzimmerquote zum 31.07.2018, d.h. in stationären Einrichtung müssen mind. 80% der Nutzerzimmer Einzelzimmer sein. Soweit Einrichtungen die Einzelzimmerquote nicht bis zum 31.07.2018 umgesetzt hatten, war es seitens der WTG-Behörde nötig, ordnungsrechtlich tätig zu werden und die Einzelzimmerquote mittels eines Belegungsstopps für die Einrichtung umzusetzen. Ebenso hatten die Betreiber der Einrichtungen aber auch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, um die entfallenden Plätze als solitäre Kurzzeitpflege zu nutzen oder den Verzicht auf Pflegewohngeld für die gesamte Einrichtung zu erklären und so die Einrichtung unverändert bis zum 31.07.2023 weiter zu betreiben.

  • Wie viele Pflegeplätze entfallen durch die o. a. Regelung in Castrop-Rauxel?
  • Inwieweit hat sich der in 2016 ermittelte Bedarf der vorhandenen Pflegeplätze für die Stadt Castrop-Rauxel verändert? Wir bitten um aktuelle Zahlen.
  • In Castrop-Rauxel sollen ältere Menschen selbst entscheiden können, welchen Pflegeplatz sie inAnspruch nehmen wollen. Ein Entscheidungsspielraum ist bei der Pflegebedarfsberechung desKreises Recklinghausen von vornherein ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Korte
Fraktionsvorsitzende FWI

Michael Breilmann
Fraktionsvorsitzender CDU