Antrag im Rat der Stadt vom 01.04.2019
Antrag der Fraktionen FWI und SPD zur Resolution: "Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten"
An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
Sehr geehrter Herr Kravanja,
wir bitten Sie, nachfolgende Resolution in der nächsten Sitzung des Rates am 04.04.19 zu beraten und zu beschließen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass der Landtag NRW bereits Ende April über die Stichwahl der Oberbürgermeister/Bürgermeister für die Kommunalwahl 2020 entscheidet und die nächste Ratssitzung erst im Juli stattfinden wird.
Resolution: "Lokale Demokratie stärken, Stichwahlen beibehalten"
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel fordert die Landesregierung auf, die Pläne zur Abschaffung der Stichwahl bei
Landrats- und Bürgermeisterwahlen in Nordrhein-Westfalen nicht weiter zu verfolgen und die aktuelle gesetzliche
Regelung beizubehalten. Stichwahlen gibt es mit einer Ausnahme seit der Einführung der Direktwahl für
Bürgermeister/innen und Landrät/innen. Dieses demokratische Instrument hat sich in unserer lokalen Demokratie
bewährt. Lediglich die Kommunalwahl 2009 wurden ohne Stichwahlen durchgeführt, die Wiedereinführung der Stichwahl
im Jahr 2011 wurde damals mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linken beschlossen.
Die Kommunalwahl 2009 hatte zur Folge, dass Bürgermeister zum Teil mit unter einem Drittel aller abgegebenen
Stimmen ins Amt gewählt wurden. So wurden beispielsweise die Bürgermeisterin in der Stadt Wülfrath nur mit 27%
und in der Stadt Monheim der Bürgermeister nur mit 30,4% der Stimmen gewählt. Ein/e Bürgermeister/in bzw. ein/e
Landrät/in sollte möglichst von einer Mehrheit der Bevölkerung gestützt sein. Er oder sie ist erste Bürgerin
oder erster Bürger des Kreises, der Stadt oder Gemeinde. Daher ist eine Stichwahl notwendig, sofern es im ersten
Wahlkampf keine solche breite Mehrheit gibt. Aus Gründen einer ausreichenden demokratischen Legitimation sollten
Stichwahlen weiterhin durchgeführt werden. Besonders in Zeiten einer immer wieder festzustellenden
"Politikverdrossenheit" in der Bevölkerung und einer daraus resultierenden geringeren Wahlbeteiligung muss
Politik und insbesondere Kommunalpolitik für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nahbar sein. Es muss möglich
sein, in einem zweiten Wahlgang ggfs. neu zu bewerten und zu wählen, wenn zuvor kein/e Kandidat/in eine absolute
Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Niedriger Wahlbeteiligung darf nicht mit der Abschaffung von Wahlmöglichkeiten
begegnet werden. Das ist der falsche Weg, eine fatale Logik und schädigt die lokale Demokratie.
Aus diesen Gründen fordert der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf die
aktuelle gesetzliche Stichwahl-Regelung beizubehalten und von Plänen einer Änderung Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Korte
Fraktionsvorsitzende FWI
Daniel Molloisch
Fraktionsvorsitzender SPD