Antrag im Rat der Stadt vom 30.10.2019
Gemeinsamer Antrag FWI und CDU: Bürgerbudget
An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
an den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kravanja,
wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag im Rahmen der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und
des Stadtrates behandeln und beschließen zu lassen.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept und Richtlinien für die Einrichtung eines "Bürgerbudgets" ab dem Haushaltsjahr 2022 in Castrop-Rauxel zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Das bürgerschaftliche Engagement in Castrop-Rauxel ist vielfältig, herausragend und oft ortsteilbezogen.
Insbesondere die in den letzten Jahren erfolgreich agierenden Stadtteilvereine leisten eine wichtige ehrenamtliche
Arbeit vor Ort. Das Bürgerbudget soll dieses ehrenamtliche Engagement in Castrop-Rauxel fördern.
Wir wollen, dass bürgerschaftliches Engagement in allen Stadtteilen fair und entsprechend der Einwohnerstärke
unterstützt wird. Dabei darf kein Stadtteil zurückgelassen werden. Auch und insbesondere kleinere Ortsteile
müssen hierbei angemessen Berücksichtigung finden. Entsprechend sollte die Stadt gute gemeinwohlorientierte
Ideen auch finanziell vorantreiben, egal aus welchem Ortsteil sie kommen. Ein entsprechendes Bürgerbudget
sollte daher im städtischen Haushalt ab dem Jahr 2022 Berücksichtigung finden. Dies ist auch ein Akt der
Wertschätzung für die bürgerschaftliche Arbeit in Castrop-Rauxel. Hierbei wollen wir ganz bewusst auch Ideen
von Einzelpersonen Fördermöglichkeiten eröffnen.
Folgende Inhalte sollen unter anderem daher das Konzept und die Richtlinie enthalten:
- Im Jahr 2022 soll der Etat für das Bürgerbudget 37.500 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 75.000 Euro.
- Die Mittel können im Sinne eines Bürgerfonds in der Art Verwendung finden, dass sie Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen auf Antrag übertragen werden, um damit gemeinwohlorientierte Projekte durchzuführen.
- Die Gelder dürfen ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie desEhrenamtes eingesetzt werden.
- Die Gelder sollen in der Regel für in sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegeneingesetzt werden, die Impulse zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementsdarstellen.
- Die Mittel werden in Form eines Zuschusses gewährt, wobei bei Gesamtprojektkosten bis 500,00 der Antragsteller verpflichtet ist 50 %, bei Gesamtprojektkosten ab 500,01 Euro einen Eigenanteil von 25 % einzubringen.
- Über die Vergabe und Verwendung der Mittel entscheidet der Haupt- undFinanzausschuss.
- 80 Prozent des Budgets werden auf die Stadtteile entsprechend ihrer Einwohnerzahl verteilt. Es können sich Stadteilkonferenzen zertifizieren lassen, um über die Mittel inöffentlicher Sitzung per Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Richtlinie entscheiden zu dürfen, für die ein Antrag aus der Bürgerschaft vorliegt. Die Zertifizierung erfolgt durchden Haupt- und Finanzausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Korte
Fraktionsvorsitzende FWI
Michael Breilmann
Fraktionsvorsitzender CDU