Die Freie Wähler Initiative (FWI) und CDU stellen gemeinsamen Antrag zum Bürgerbudger im Rat der Stadt Castrop-Rauxel

Antrag im Rat der Stadt vom 30.10.2019

Gemeinsamer Antrag FWI und CDU: Bürgerbudget

An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
an den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kravanja,

wir bitten Sie, den nachstehenden Antrag im Rahmen der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates behandeln und beschließen zu lassen.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept und Richtlinien für die Einrichtung eines "Bürgerbudgets" ab dem Haushaltsjahr 2022 in Castrop-Rauxel zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Das bürgerschaftliche Engagement in Castrop-Rauxel ist vielfältig, herausragend und oft ortsteilbezogen. Insbesondere die in den letzten Jahren erfolgreich agierenden Stadtteilvereine leisten eine wichtige ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Das Bürgerbudget soll dieses ehrenamtliche Engagement in Castrop-Rauxel fördern.
Wir wollen, dass bürgerschaftliches Engagement in allen Stadtteilen fair und entsprechend der Einwohnerstärke unterstützt wird. Dabei darf kein Stadtteil zurückgelassen werden. Auch und insbesondere kleinere Ortsteile müssen hierbei angemessen Berücksichtigung finden. Entsprechend sollte die Stadt gute gemeinwohlorientierte Ideen auch finanziell vorantreiben, egal aus welchem Ortsteil sie kommen. Ein entsprechendes Bürgerbudget sollte daher im städtischen Haushalt ab dem Jahr 2022 Berücksichtigung finden. Dies ist auch ein Akt der Wertschätzung für die bürgerschaftliche Arbeit in Castrop-Rauxel. Hierbei wollen wir ganz bewusst auch Ideen von Einzelpersonen Fördermöglichkeiten eröffnen.

Folgende Inhalte sollen unter anderem daher das Konzept und die Richtlinie enthalten:

  • Im Jahr 2022 soll der Etat für das Bürgerbudget 37.500 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 75.000 Euro.
  • Die Mittel können im Sinne eines Bürgerfonds in der Art Verwendung finden, dass sie Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen auf Antrag übertragen werden, um damit gemeinwohlorientierte Projekte durchzuführen.
  • Die Gelder dürfen ausschließlich zur Förderung der bürgerschaftlichen Arbeit sowie desEhrenamtes eingesetzt werden.
  • Die Gelder sollen in der Regel für in sich abgeschlossene Einzelprojekte oder Anliegeneingesetzt werden, die Impulse zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementsdarstellen.
  • Die Mittel werden in Form eines Zuschusses gewährt, wobei bei Gesamtprojektkosten bis 500,00 der Antragsteller verpflichtet ist 50 %, bei Gesamtprojektkosten ab 500,01 Euro einen Eigenanteil von 25 % einzubringen.
  • Über die Vergabe und Verwendung der Mittel entscheidet der Haupt- undFinanzausschuss.
  • 80 Prozent des Budgets werden auf die Stadtteile entsprechend ihrer Einwohnerzahl verteilt. Es können sich Stadteilkonferenzen zertifizieren lassen, um über die Mittel inöffentlicher Sitzung per Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Richtlinie entscheiden zu dürfen, für die ein Antrag aus der Bürgerschaft vorliegt. Die Zertifizierung erfolgt durchden Haupt- und Finanzausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Korte
Fraktionsvorsitzende FWI

Michael Breilmann
Fraktionsvorsitzender CDU