Antrag im Rat der Stadt vom 25.11.2021
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen FWI, Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU: Klagemöglichkeiten gegen ein vereinfachtes Verfahren gern. §19 BimSchG in Sachen "Ecosoil" prüfen, eventuellen positiven Bescheid beklagen, Ansiedlung verhindern
An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
die oben genannten Fraktionen möchten Sie bitten, den folgenden Antrag als Dringlichkeitsantrag in der Ratssitzung am 25.11.2021 zu
behandeln und zu beschließen:
Antrag:
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung von Klagemöglichkeiten - und mit der Klageeinreichung, falls möglich — gegen das durch die Fa. Ecosoil bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragte vereinfachte Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlimSchG) ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.
Gleichzeitig wird die Verwaltung bereits jetzt beauftragt, bei einem eventuellen positiven Bescheid im entsprechenden GenehmiqungsvVerfahren juristisch gegen diesen vorzugehen, unabhängig vom Ergebnis der obigen Prüfung von Klagemöglichkeiten gegen die Art des Verfahrens.
Begründung:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem engen verbleibenden Zeitfenster. Zur nächsten Ratssitzung wäre eine Beauftragung der Verwaltung mit einer beabsichtigten Klageeinreichung nicht mehr fristgerecht möglich.
Am 29.10.2021 teilte die für das Verfahren zuständige Sachbearbeiterin der Bezirksregierung Arnsberg schriftlich mit, dass
am Mittwoch den 27.10.2021 ein entsprechender Antrag der Fa. Ecosoil bei der Bezirksregierung eingegangen sei (Aktenzeichen
900-0017138-0001/AAG-001). Zitat aus der Email: Beantragt wurden die Ziffern 8.11.2.4, 8.12.1.2, 8.12.2, und 9.11.1, die
in der 4.B1mSchV in die Verfahrensart "V": Vereinfachtes Verfahren gemäß §19 BlmSchG (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung)
eingestuft sind.
Das vereinfachte Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung lehnen wir ab und verweisen dabei auf folgende Gründe:
- Verkehrsbelastung
- 300 Lastwagen zusätzlich pro Tag zwischen 6 und 22 Uhr = 300 LKW in 16 Stunden = 18,75 LKW pro Stunde = 1 LKW alle 3,2 Minuten zwischen 6 und 22 Uhr
- stark erhöhtes Unfallrisiko auf dem Bövinghauser Hellweg: Dort gibt es über weite Strecken weder Rad- noch Fußwege neben der Straße. Fußgänger:innen, Radfahrende und motorisierter (LKW-) Verkehr teilen sich die Straße.
- Die Verkehrsbelastung auf der Gerther Straße (speziell am Knotenpunkt Wittener Straße/B235) ist bereits jetzt so hoch, dass sich in Stoßzeiten der Verkehr über mehrere hundert Meter zurück in die Gerther Straße staut. 300 LKW mehr pro Tag sind -aus unserer Sicht - hier nicht akzeptabel.
- Lärmbelästigung
- durch die Verarbeitung (brechen/ sieben) von Böden (Gestein)
- durch 300 Lastwagen zusätzlich pro Tag zwischen 6 und 22 Uhr
- (Fein-) Staubbelastung
- durch die Verarbeitung (brechen/sieben) von Böden (Gestein)
- durch die Abgase von 300 Lastwagen zusätzlich pro Tag zwischen 6 und 22 Uhr
- Geruchsbelästigung
- abhängig von den zu verarbeitenden Böden
- Beeinträchtigung durch Vibration
- durch die Verarbeitung (brechen/ sieben) von Böden (Gestein)
- durch 300 Lastwagen zusätzlich pro Tag zwischen 6 und 22 Uhr
Hinweis
Der für die bereits laufende Klage der Stadt Castrop-Rauxel gegen den Bauvorbescheid der Stadt Bochum zuständige Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung Arnsberg teilte auf Nachfrage mit, dass die Klage gegen den Bauvorbescheid KEINE aufschiebende Wirkung für das Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) hat.
Mit freundlichen Grüßen
A. Korte
Fraktionsvorsitzende FWI
B. Wagener
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
M. Gudjons
Fraktionsvorsitzender Die Linke
D. Molloisch
Fraktionsvorsitzender SPD
M. Breilmann
Fraktionsvorsitzender CDU