Klartext der Freien Wähler Initiative in Castrop-Rauxel vom 14.07.2021: Verspäteter SPD-Antrag

Klartext vom 14.07.2021

Verspäteter SPD-Antrag

Leider musste nun auch die FWI feststellen, wie Bürgermeister und SPD mit Mitgliedern des Rates umgehen. Durch die Art und Weise des Umgangs fühlen wir uns nicht respektiert und ernst genommen und werden für die zukünftige "Zusammenarbeit" ein besonders wachsames Auge auf Abläufe von Ausschüssen und Ratssitzungen haben.

In der letzten Ratssitzung (24.6.2021) hat Harald Piehl vor der Festlegung der Tagesordnung das Agieren der SPD beanstandet und darauf hingewiesen, dass der von SPD und Grünen erstellte Antrag, der als Tischvorlage auslag, zeitlich verspätet eingegangen sei, nämlich am 10.6.2021. Da eine Dringlichkeit nicht gegeben war, hätte dieser Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden dürfen.
Als rechtlich zulässige Lösung schlug Harald Piehl vor, dass SPD/Grüne ihren Antrag als Ergänzungsantrag zum thematisch gleichlaufenden Antrag 2021/173-Top 24 umwandeln können. Genauso verfuhr die CDU mit ihrem Antrag 2021/199.
Nach Vortrag des FWI Einwandes erklärte der Bürgermeister in forscher und bestimmender Manier, dass der besagte Antrag von SPD/ Grünen fristgerecht eingegangen sei und deswegen in die Tagesordnung aufgenommen werden müsse.
Hiernach setzte der Bürgermeister Kraft seines Amtes die Tischvorlage als Top 24.1 auf die Tagesordnung.
Am Freitag den 25.6.2021 haben wir den ersten Beigeordneten Herrn Eckhardt ( Jurist ) unsere konträre Sichtweise per E-Mail mitgeteilt und um seine juristische Stellungnahme gebeten. Am Donnerstag den 1.7.2021 fragten wir schriftlich nach, wann wir mit einer Antwort rechnen könnten. Herr Eckhard teilte darauf hin mit, dass er die Abteilung Ratsangelegenheiten um Stellungnahme gebeten hätte. Er wolle noch einmal nachhaken und sich dann wieder melden. Bis zum 5.7.2021 wurde unsere Anfrage nicht beantwortet.
Wir haben dann am 5.7.2021 den Bürgermeister über unsere offene Anfrage informiert und eine Frist zur Beantwortung bis zum 7.7.2021 gebeten.
Am 7.7.2021 meldete sich dann ein Mitarbeiter der Verwaltung und teilte uns mit, dass der Antrag zur Vorlage 2021/193 tatsächlich nicht fristgerecht eingegangen sei. Die Aussage des Bürgermeisters, dass der Antrag fristgerecht eingegangen sei, habe der Bürgermeister nach Rücksprache mit ihm getroffen.

Lt. GO des Rates § 8 Abs. 2 sind Anträge spätestens 15 Tage vor der Ratssitzung vorzulegen. Da der Einreichungstag hierbei nicht mitzählt, wurde somit der Antrag verspätet eingereicht und hätte somit weder auf die Tagesordnung gehört, noch hätte er abgestimmt werden dürfen!
Der Bürgermeister hat im Rat folglich, trotz der Einwände der FWI, rechtswidrig gehandelt.

Annette Korte