Klartext vom 14.07.2021
Verspäteter SPD-Antrag
Leider musste nun auch die FWI feststellen, wie Bürgermeister und SPD mit Mitgliedern des Rates umgehen. Durch die Art und Weise des Umgangs fühlen wir uns nicht respektiert und ernst genommen und werden für die zukünftige "Zusammenarbeit" ein besonders wachsames Auge auf Abläufe von Ausschüssen und Ratssitzungen haben.
In der letzten Ratssitzung (24.6.2021) hat Harald Piehl vor der Festlegung der Tagesordnung das Agieren der SPD beanstandet und darauf
hingewiesen, dass der von SPD und Grünen erstellte Antrag, der als Tischvorlage auslag, zeitlich verspätet eingegangen sei, nämlich am
10.6.2021. Da eine Dringlichkeit nicht gegeben war, hätte dieser Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden dürfen.
Als rechtlich zulässige Lösung schlug Harald Piehl vor, dass SPD/Grüne ihren Antrag als Ergänzungsantrag zum thematisch gleichlaufenden
Antrag 2021/173-Top 24 umwandeln können. Genauso verfuhr die CDU mit ihrem Antrag 2021/199.
Nach Vortrag des FWI Einwandes erklärte der Bürgermeister in forscher und bestimmender Manier, dass der besagte Antrag von SPD/ Grünen
fristgerecht eingegangen sei und deswegen in die Tagesordnung aufgenommen werden müsse.
Hiernach setzte der Bürgermeister Kraft seines Amtes die Tischvorlage als Top 24.1 auf die Tagesordnung.
Am Freitag den 25.6.2021 haben wir den ersten Beigeordneten Herrn Eckhardt ( Jurist ) unsere konträre Sichtweise per E-Mail mitgeteilt
und um seine juristische Stellungnahme gebeten. Am Donnerstag den 1.7.2021 fragten wir schriftlich nach, wann wir mit einer Antwort
rechnen könnten. Herr Eckhard teilte darauf hin mit, dass er die Abteilung Ratsangelegenheiten um Stellungnahme gebeten hätte. Er wolle
noch einmal nachhaken und sich dann wieder melden. Bis zum 5.7.2021 wurde unsere Anfrage nicht beantwortet.
Wir haben dann am 5.7.2021 den Bürgermeister über unsere offene Anfrage informiert und eine Frist zur Beantwortung bis zum 7.7.2021
gebeten.
Am 7.7.2021 meldete sich dann ein Mitarbeiter der Verwaltung und teilte uns mit, dass der Antrag zur Vorlage 2021/193 tatsächlich
nicht fristgerecht eingegangen sei. Die Aussage des Bürgermeisters, dass der Antrag fristgerecht eingegangen sei, habe der
Bürgermeister nach Rücksprache mit ihm getroffen.
Lt. GO des Rates § 8 Abs. 2 sind Anträge spätestens 15 Tage vor der Ratssitzung vorzulegen. Da der Einreichungstag hierbei nicht mitzählt,
wurde somit der Antrag verspätet eingereicht und hätte somit weder auf die Tagesordnung gehört, noch hätte er abgestimmt werden dürfen!
Der Bürgermeister hat im Rat folglich, trotz der Einwände der FWI, rechtswidrig gehandelt.
Annette Korte