Antworten des Bundeskanzleramtes vom 06.03.2024 auf den Klartext der FWI in Castrop-Rauxel vom 21.09.2023
Sehr geehrte Frau Postel,
der Bundeskanzler dankt Ihnen für Ihre Nachricht. Aufgrund der Vielzahl der Zuschriften, die den Bundeskanzler erreiche ist es leider nicht immer möglich,
jeden Brief zeitnah zu beantworten.
Dafür bitte ich um Verständnis.
Zu Ihren verkehrspolitischen Fragen habe ich das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beteiligt, es hat wie folgt Stellung genommen:
Kreuzungsfreiheit Bahnübergang Süd Castrop-Rauxel
Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im Zuge öffentlicher Straßen und insbesondere die Beseitigung von Bahnübergängen ist eine vorrangige
verkehrspolitische Zielsetzung, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr finanziell unterstützt.
Die Stadt Castrop-Rauxel und die damalige Deutsche Bundesbahn hatten sich bereits im Jahr 1974 vertraglich dazu verpflichtet, den besonders verkehrsreichen
Bahnübergang Obere Münsterstraße zu beseitigen und durch eine Straßenüberführung sowie einen Fußgängertunnel zu ersetzen.
Die vereinbarte Schließung des Bahnübergangs sowie der geplante Bau der Fußwegunterführung sind jedoch bis heute nicht erfolgt, obwohl über die Verpflichtung
rechtskräftig entschieden wurde.
Es ist nachvollziehbar, dass im Vergleich zum Jahr 1974 zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen herrschen, die eine Aktualisierung der ursprünglichen Planung für Fußgänger und Radfahrer bewirken. Daher wurde der Stadt zugestanden, die Planung zu aktualisieren. Dabei darf das durch die Kreuzungsvereinbarung manifestierte gemeinsame Ziel einer Beseitigung des Bahnübergangs zur Verbesserung der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs nicht zurückgestellt werden.
Radweg Brücke Rhein-Herne-Kanal Castrop-Rauxel
Die Bladenhorster Brücke wird im Zuge des Ausbaus des Rhein-Herne-Kanals durch einen Neubau ersetzt. Das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln (WNA) wird die
Baumaßnahme in 2024 ausschreiben. Der Wunsch der Stadt Castrop-Rauxel nach einem Radweg auf der Kreuzungsanlage ist dem WNA Datteln seit dem
Planfeststellungsverfahren bekannt. Die Umsetzung würde zu einer Verbreiterung des Brückenbauwerks und der Rampen führen.
Die Änderung des Verkehrsweges (zusätzliche Anordnung eines Radweges) würde zwingend eine Kostenbeteiligung beim Kreuzungsbeteiligten gem. § 41 Abs. 5
WaStrG auslösen.
Diese beträgt nach Abzug eines Vorteilsausgleichs (§ 41 Abs. 5a WaStrG) bei vergleichbaren Baumaßnahmen erfahrungsgemäß zwischen 30 und 40% der
Gesamtbaumaßnahme.
Eine reine Mehrkostenerstattung, die mutmaßlich niedriger ausfallen würde, lässt das Gesetz hingegen nicht zu.
Unter Berücksichtigung der hiermit einhergehenden Kostenbeteiligung wurde die entsprechende Forderung durch die Stadt nicht weiter aufrechterhalten.
Nach Angaben des WNA Datteln prüft die Stadt Castrop-Rauxel den Bau einer getrennten Radwegbrücke neben der Bladenhorster Brücke auf Kosten und Initiative
der Stadt Castrop-Rauxel.
Das WNA Datteln hat diesbezüglich Gesprächsbereitschaft signalisiert und würde diese Initiative im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Bei Nachfragen hierzu oder weiteren verkehrspolitischen Themen erreichen Sie das BMDV wie folgt: https://bmdv.bund.de/DE/Meta/Buergerservice/buergerservice.html
Zu Fragen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, empfehle ich Ihnen den Kontakt zum Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundeskanzleramt
Weitere Informationen
→ Klartext vom 21.09.2023: Aufruf des Bundeskanzlers Olaf Scholz zur Mitarbeit im "Deutschland-Pakt"
→ Klartext vom 19.03.2024: Bewertung der Antworten des Bundeskanzleramtes auf die Initiative der FWI